Beratung und Vertretung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht bei
- Unfällen
– der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüchen am Fahrzeug,
– Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Unfallrenten - Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Strafsachen und Bussgeldverfahren
beim Vorwurf der
Trunkenheitsfahrt,
zu schnellem Fahren,
Rotlichtverstössen,
Unfallverursachung,
Körperverletzung .. - Streitigkeiten bei Fahrzeugkaufverträgen und Mängeln am Fahrzeug
- Problemen mit Leasingfahrzeugen
- der Klärung von Versicherungsfragen
Wir übernehmen die vollständige Abwicklung durch Beratung, Übernahme der Korrespondenz bei Verkehrsunfällen und die Anspruchsabwehr bei verschuldeten oder teil-verschuldeten Verkehrsunfällen
Ihr Ansprechpartner: Fachanwalt für Verkehrsrecht Peter Leipold