Kosten in Ehe und Familiensachen
Die erste Scheidungsberatung berechnen wir mit einer Aufwandspauschale von EUR 139,20.
Dieser Betrag wird angerechnet, wenn uns der Auftrag erteilt wird.
Die Beratung ist ausführlich. Wir übergeben Ihnen auf Wunsch auch eine erste Unterhaltsberechnung.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Unsere weitere Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
Die Scheidungskosten belaufen sich beispiesweise bei einer Ehe mit zwei Kindern, einem geringen Vermögen und einem monatlichen Familieneinkommen von EUR 2500 für das Anwaltshonorar EUR 1218 und die Gerichtskosten EUR 332. Die Eheleute können sich diese Kosten sogar teilen, wenn andere Streitigkeiten nicht bestehen oder einvernehmlich geregelt sind.
Diese Angaben beziehen sich auf eine einverständliche Scheidung.
Sind Unterhalt, Vermögen oder Hausrat zu regeln, erhöhen sich die Gebühren entsprechend.
In jeder Lage des Verfahrens informieren wir Sie auf Wunsch über die voraussichtlichen Kosten.
Je nach Einzelfall kann auch eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich vor allem in Sorgerechtsfällen.
Kosten in sonstigen Angelegenheiten
Wir rechnen grundsätzlich nach der gesetzlichen Vergütungsregelung also nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) ab.
Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich je nach Beratungsaufwand und Fall zwischen € 50 und maximal € 190 für Verbraucher.
Das Gesetz hält uns an, in Beratungssachen, also in Angelegenheiten, in denen keine Vertretung nach außen erfolgt, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Für die außergerichtliche Beratung sieht das Gesetz keine gesetzliche Vergütung mehr vor. In diesen Fällen ist eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Sie finden diese hier:
In sonstigen Fällen oder bei ständigem Beratungs- und Vertretungsbedarf sprechen Sie uns bitte an, wir bieten z.B. den Abschluss von Beratungs- und Rahmenverträgen zu monatlichen Pauschalen an.