Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten z.B.:
- Ehescheidung einvernehmlich und auch, falls unumgänglich hoch streitig
- Regelung von Unterhaltsansprüchen sowohl im Fall der Trennung und Scheidung zwischen Ehegatten
- für minderjährige und in Ausbildung befindliche auch volljährige Kinder
- Regelung von Sorge- und Umgangsrechtsfragen
- Entwurf und auch Überprüfung von Eheverträgen
- Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche aus der Ehe und aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Peter Leipold