NEBENKOSTENABRECHNUNG
Geht die formell ordnungsgemäße Abrechnung über die Nebenkosten dem Mieter nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der vereinbarten Abrechnungszeitraums zu, so kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Ein Guthaben ist jedoch stets an den Mieter auszuzahlen.
Sofern trotzdem Nachzahlung geleistet wurde, obwohl die Frist verstrichen war, kann der Mieter diese vollständig zurückfordern (BGH VIII ZR 94/05).
Erfolgt überhaupt keine Abrechnung, so kann der Mieter bei beendetem Mietverhältnis die Rückzahlung aller Abschlagszahlungen beanspruchen (BGH VIII ZR 57/04).
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