Walena, Leipold & Kollegen

Führerscheintourismus

Aufgrund einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland, wenn die deutsche Fahrerlaubnis nicht erteilt oder entzogen ist, gilt folgendes:

Der Europäische Gerichtshof hält im europäischen Ausland erworbene Fahrerlaubnisse grundsätzlich für wirksam und hält die deutschen Behörden an die Gültigkeit solcher Fahrerlaubnisse gebunden. Bisher sind zwei Ausnahmen geregelt:

a.
Wenn die ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, während in Deutschland die Frist zur Wiedererteilung noch nicht abgelaufen ist, ist der ausländische Führerschein nicht anzuerkennen (dann handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis).

b.
Wenn sich aus unbestreitbaren Umständen ergibt, dass das Wohnsitzerfordernis für den ausländischen Führerschein nicht gegeben ist (sechs Monate ausschließlicher Wohnsitz in diesem Ausland), dann ist der ausländische Führerschein in Deutschland ebenfalls nicht gültig.

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