Punkterabatt durch Fahreigungsseminar
Im Gegensatz zum früheren Bußgeldkatalog gibt es bei dem seit dem 01.05.2014 geltenden Fahreignungsregister nur noch die Möglichkeit bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten einen Punkteabzug von einem Punkt zu erreichen. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung und der Hinweis auf die Möglichkeit des Besuchs eines Fahreigungsseminars. Bei 6 oder 7 Punkten führt die Teilnahme am Fahreigungsseminar nach § 4a StVG nicht mehr zu einer Punktereduzierung. Stichtag für den Punktestand ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug.
Maßnahmen
Bei 4 oder 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei 8 und 9 Punkten erfolgt unweigerlich der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die jeweilige Maßnahme, nämlich Verwarnung und Entzug der Fahrerlaubnis darf aber nur dann erfolgen, wenn die jeweils davor liegende Maßnahme bereits ergriffen worden ist.
Erreicht oder überschreitet der Inhaber der Fahrerlaubnis 6 oder 8 Punkte ohne das verwarnt oder ermahnt wurde, verringert sich der Punktestand auf 5 Punkte.
Erreicht oder überschreitet der Inhaber einer Fahrerlaubnis 8 Punkte ohne das er verwarnt wurde, verringert sich der Punktestand auf 7 Punkte.
25.07.2014