Der Beklagte wird verurteilt, die in seinem unmittelbaren oder mittelbare Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von die Klägerin zeigenden Lichtbildern und /oder Filmaufnahmen, auf denen die Klägerin
- – in unbekleidetem Zustand
- – in teilweise unbekleidetem Zustand (soweit der Intimbereich der Klägerin, Brust und /oder Geschlechtsteil zu sehen ist)
- – lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr abgebildet ist,
vollständig zu löschen.
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Kommentare deaktiviert für Antrag auf Löschung von intimen Fotos nach Ende der Beziehung