Walena, Leipold & Kollegen

Antrag auf Löschung von intimen Fotos nach Ende der Beziehung

Der Beklagte wird verurteilt, die in seinem unmittelbaren oder mittelbare Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von die Klägerin zeigenden Lichtbildern und /oder Filmaufnahmen, auf denen die Klägerin

  • – in unbekleidetem Zustand
  • – in teilweise unbekleidetem Zustand (soweit der Intimbereich der Klägerin, Brust und /oder Geschlechtsteil zu sehen ist)
  • – lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr abgebildet ist,

vollständig zu löschen.

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Schloßweg 7
69168 Wiesloch              Tel. 06222 59404 oder 06222 59406         Fax 06222 50288

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