Walena, Leipold & Kollegen

Erbschaftssteuer

Fragen zur Erbschaftssteuer

1.

Wird Erbschaftsteuer immer fällig?

Nein. Erben müssen erst zahlen, wenn der Wert des geerbten Vermögens über einer bestimmten Höhe liegt. Mit anderen Worten: Es gibt persönliche Freibeträge.

Ehepartner müssen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro keine Erbschaftsteuer zahlen,

Kinder können von beiden Elternteilen je 400.000 Euro bekommen,

Vererben Großeltern ihren Enkeln etwas, werden bis zu einem Betrag von je 200.000 Euro keine Steuern fällig.

Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es beim Erben einen steuerlichen Freibetrag – er liegt bei 20.000 Euro.

 

2.

Der Verwandtschaftsgrad und die Steuerklasse

Im Prinzip gilt: je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer die Steuerlast.

Bei der Erbschaftsteuer gibt es drei verschiedene Steuerklassen.

2.1 Zu Steuerklasse eins gehören neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern auch Eltern, Kinder und deren direkte Nachkommen.

Liegt nach Abzug des Freibetrags der Wert des Erwerbs unter 75.000 Euro, gilt in der Steuerklasse1 mit sieben Prozent der niedrigste Steuersatz“,

Je nachdem, wie hoch das Vermögen ist, steigert sich dieser Steuersatz in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent – Letzteres gilt aber in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro.

2.2 In der Steuerklasse zwei – hierzu gehören Geschwister, deren Kinder sowie Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner – liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent. „Er erhöht sich je nach Umfang des Vermögens bis auf 43 Prozent.

2.3 In der Steuerklasse drei – hier beträgt der niedrigste Steuersatz 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent – sind alle übrigen Personen; etwa Freunde, Lebensgefährten oder weitläufige Verwandte.

 

  1.  Ausnahmen von der Erbschaftsteuer

Hausrat im Wert von bis zu 41.000 Euro erben der Ehepartner oder Kinder beziehungsweise Enkelkinder steuerfrei. Zum Hausrat zählen neben der Wohnungseinrichtung und Geschirr etwa auch Bücher und das Auto.

Für Kunstgegenstände und Sammlungen gibt es einen weiteren Freibetrag in Höhe von 12.000 Euro, falls der Erbe zur Steuerklasse eins gehört

Wer etwa mit einem Tagebuch nachweisen kann, die Eltern gepflegt zu haben, hat einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro.

Für sogenannte Erbfallkosten können Erben einen Pauschbetrag von 10.300 Euro von der Erbschaftsteuer abziehen. Einen Nachweis, dass die Kosten entstanden sind, müssen sie dem Fiskus nicht präsentieren.

Zu Erbfallkosten gehören etwa Kosten für die Beisetzung oder für eine Prozessführung im Fall eines Gerichtsstreits um das Erbe. Gegen Nachweis können auch höhere Kosten abgezogen werden.

 

4.  Erbschaftsteuer für geerbte Immobilien .

Wenn die Immobilie selbst genutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet  oder verpachtet wird,  werden keine Steuern fällig. In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.

Erben Kinder die Immobilie, ist die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Den Anteil über 200 Quadratmeter hinaus müssen die Erben versteuern.

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