Wann können Schuldner Datenlöschung bei der Schufa verlangen?
Im Insolvenzverfahren kann die Löschung der Daten bei der Schufa sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung des Amtsgerichts über die Restschuldbefreiung verlangt werden.
Danach steht die weitere Verarbeitung der Daten im Widerspruch zu § 3 Abs. 2 InsoBekV und ist daher nicht mehr rechtsmäßig im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f DSGVO
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichtd Urteil vom 02.07.2021, 17 U 15/21).
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